wir bitten Sie, bei Straßen die Bäume und Sträucher, welche von Ihrem Grundstück auf öffentliches Gut ragen auf eine Höhe von 4,5 m wegzuschneiden (Schneeräumung, Müllabfuhr,…). Bei Gehsteigen bitte mindestens auf 2,5 m wegschneiden.

Ebenso bitten wir Sie im Sinne eines gepflegten Ortsbildes das Unkraut entlang der Gartenmauer/des Gehsteiges im Bereich Ihrer Liegenschaft zu entfernen. Der Gehsteig ist, wie in den Wintermonaten, von den Grundstücksbesitzern zu betreuen. Im Altstoffsammelzentrum haben Sie von März-November (ausgenommen 2.11) jeden Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 8.00-11.00 Uhr die Möglichkeit, den Baum- und Strauchschnitt zu entsorgen. Und von Dezember-Februar jeden ersten und dritten Samstag im Monat von 8.00-11.00 Uhr (ausgenommen Feiertage!).