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Rechtsvorrang im gesamten Siedlungsgebiet

In den Wohngebieten gilt in den Tempo-30-Zonen ausnahmslos der Rechtsvorrang. Angekündigt wird dies mit der Zusatztafel „Rechtsvorrang gilt“. Besonders hinweisen möchte ich auf das richtige Verhalten vor Kreuzungen. Bitte passen Sie Ihre Geschwindigkeit so an, dass Sie vor jeder Kreuzung rechtzeitig halten können, wenn von rechts eine Straße einmündet. Sie sind in diesem Fall der/die Wartepflichtige gegenüber den von rechts kommenden Verkehrsteilnehmern. Bitte vermeiden Sie auch das “Kurvenschneiden“ und geben Sie damit anderen Verkehrsteilnehmern die Chance, sich vor Kreuzungen vorschriftsgemäß einzuordnen.