der Gemeindevorstand hat in der letzten Sitzung wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in Höhe von € 60,- beschlossen. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, deren Einkommen unter einem bestimmten Richtsatz liegt.
Für Alleinstehende sind das € 909,42 brutto und für jedes minderjährige Kind (mit Anspruch auf Familienbeihilfe) erhöht sich der Betrag um jeweils € 140,32.
Für Ehepaare sind das € 1.363,52 brutto und für jede weitere erwachsene und unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um € 454,11.
Anträge können mit einem entsprechenden Nachweis über das monatliche Einkommen im Gemeindeamt bei Frau Hummel oder Frau Brauner gestellt werden.