wir möchten Sie höflich daran erinnern, dass nach § 4 Hundeabgabegesetz 1979 jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, abgabepflichtig ist. Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter schriftlich der Gemeinde anzuzeigen. Die Anmeldung erfolgt in der Finanzverwaltung im 2. Stock des Gemeindeamtes (bitte um Mitnahme des Heimtierdatenausweises). Zusätzlich möchten wir Sie auch darum bitten verstorbene, verzogene oder sonst wie abhandengekommene Hunde telefonisch oder per E-Mail bei Frau Diana Schweighofer (02747/2313-226, diana.schweighofer@ober-grafendorf.at) abzumelden. Weiters möchten wir Sie darüber informieren, dass auch im Gemeindeamt gratis Hundekotsackerl abgeholt werden können. Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit!