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Aktuelle Maßnahmen ab Mai

Begräbnisse
Ab 1. Mai 2020 dürfen bis zu 30 Personen an einem Begräbnis teilnehmen. Auch hier müs­sen Sie allerdings den Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.

Veranstaltungen, Familienfeiern
Ab dem 1. Mai 2020 sind diese mit maximal 10 Personen wieder erlaubt. Die Höchstgrenze gilt auch für Hochzeiten.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Ab 1. Mai 2020 sind alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe geöffnet. Wichtig ist, dass weiterhin Mund-Nasen-Schutz getragen und der Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Gastronomie
Ab 15. Mai 2020 kann die Gastronomie wieder öffnen. Personal mit Kundenkontakt, z.B. Kellner, müssen einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsvisier tragen. Gäste brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz. Den Tisch bekommen Sie zugewiesen, freie Sitzplatzwahl ist nicht erlaubt. Tische vorher reservieren, um Menschenansammlungen beim Warten auf den nächsten freien Tisch zu vermeiden. Pro Tisch dürfen 4 Erwachsene plus Kinder Platz nehmen. Auch bei Familienfeiern ist die Anzahl auf 4 Er­wachsene plus Kinder beschränkt. Größere Feiern sind damit weiterhin nicht möglich. Der Mindest­abstand von einem Meter gilt auch in Restaurants, Cafes & Co, aber nur zwischen den Tischen, nicht für Gäste an einem Tisch! Verboten bleibt der Schankbetrieb an der Theke. Die Öffnungszeiten sind auf 6.00 – 23.00 Uhr beschränkt.

Beherbergungsbetriebe
Hotels, Pensionen etc. können vorraussichtlich ab 29. Mai 2020 wieder öffnen.