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Mitteilung der Pfarre

Seit Mitte März bewegen uns die Maßnahmen gegen das Covid-19 Virus. Das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten ist für uns Christen wesentlich, aber auch die Sorge um den Schutz des Lebens verbindet uns. Die Beschränkungen, die weiterhin gut und notwendig sind, können wir nur gemeinsam gestalten.

Folgende grundsätzliche Rahmenbedingungen für die Feier und Teilnahme an Gottesdiensten gelten ab 15. Mai 2020:

>> Ein verpflichtend einzuhaltender Mindestabstand von zwei Metern zwischen den einzelnen Gottesdienstteilnehmern (dies gilt nicht für Personen im gleichen Haushalt)
>> Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle (ausgenommen Kinder bis zum 7. Lebensjahr)
>> Eine verpflichtende Desinfektion der Hände vor Betreten der Kirche
>> Der Einlass und die Sitzaufteilung werden durch einen Ordnerdienst geregelt. Um die Höchstzahl von 45 Personen nicht zu überschreiten, sowie Sicherheitsabstände gewährleisten zu können.

Ab 15. Mai gilt die folgende Messordnung (voraussichtlich bis Anfang September):
Freitag: Frühmesse um 07.30 Uhr
Samstag: Vorabendmesse um 19.00 Uhr
Sonntag: Hl. Messe oder Wortgottesfeier um 10.00 Uhr
Mittwoch: Abendmesse um 19.00 Uhr
Wegen der eingeschränkten Zahl von Messbesuchern gilt weiterhin die Entbindung von der Sonntagspflicht.

Die Erstkommunion wird voraussichtlich auf Oktober verschoben und die Firmung auf 2021. Geplante Veranstaltungen wie Jungscharlager, Ausflüge, Wallfahrten, Pfarrfest, Pfarrkino, usw. können dieses Jahr nicht stattfinden. Es wird gebeten, die noch nicht abgeholten Fastenwürfel bis Pfingsten in der Kirche in die dafür bestimmte Box beim Altar einzuwerfen.
Ich wünsche euch allen Gesundheit und Gottes Segen Pfarrer Emeka.