Bis auf weiteres sind die Schulen im Bezirk auf die Ampelphase Gelb gestellt:


Nähere Informationen zu den Schulen erhalten Sie unter:

Bildungsampel Niederösterreich

Die Bildungsdirektion Niederösterreich legt die Farben der Bildungsampel für Niederösterreich fest (siehe entsprechende Verordnungen). Aktuell gelten für Niederösterreich  folgende Farben der Bildungsampel:

  • Für Bezirke in der Ampelfarbe Grün ist die Bildungsampel Grün, „Normalbetrieb mit Hygienemaßnahmen“, derzeit
    • Waidhofen an der Ybbs
  • Für Bezirke in den Ampelfarben Gelb, Orange und Rot (und damit alle anderen Bezirke) ist die Bildungsampel Gelb, „Normalbetrieb mit verstärkten Hygienemaßnahmen“.

Weitere Informationen zur Bildungsampel Niederösterreich können auf der Website der Bildungsdirektion Niederösterreich abgerufen werden. Weitere Informationen zur Corona-Ampel an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen gibt es auf der Website des Bildungsministeriums (BMBWF).

Mehr zur Corona-Ampel in NÖ Landeskindergärten auf der Website des Landes Niederösterreich.

Letzte Aktualisierung: 28.10.2020. Die Darstellung der aktuellen Maßnahmen dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich. 

Dies bedeutet die Ampelfarbe Rot für den Kindergartenbetrieb:

Bundesweite sowie regionale Maßnahmen in Niederösterreich:


Verstärkte Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Rot)

In Bezirken mit Ampelfarbe Rot gelten ab 27.10.2020 folgende zusätzliche Regelungen (siehe entsprechende Verordnungen auf der Website des Landes Niederösterreich):

Das Betreten von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung durch Besucherinnen und Besucher ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nur Besucher/innen ohne Symptome in den letzten 10 Tagen.
  • Maximal 2 Besucher/innen pro Tag pro Bewohner/in (außer in Ausnahmefällen)
  • Regelung der Besuchszeiten und der maximalen Aufenthaltsdauer durch die Betreiber/innen
  • Registrierung der Kontaktdaten

Maßnahmen für Bezirke in Ampelfarben Orange und Rot

Registrierungspflicht in der Gastronomie (Orange und Rot)

Seit 5.10.2020 gilt in Bezirken mit Ampelfarbe Orange und Rot (siehe entsprechende Verordnungen) in der Gastronomie eine Registrierungspflicht für Gäste.

Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Datum und Uhrzeit sind bekannt zu geben und vom Betreiber um die Tischnummer zu ergänzen. Die Daten können auch elektronisch (z.B. mittels QR-Code oder App) erfasst werden. Die Kontaktdaten müssen vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen der Gesundheitsbehörden zu übermitteln. Die Registrierungspflicht gilt nicht beim Abholung oder Lieferung.


Besucherhöchstzahl bei Veranstaltungen (Orange und Rot)

Seit 5.10.2020 wird in Bezirken mit Ampelfarbe Orange und Rot (siehe entsprechende Verordnungen) die Besucherhöchstzahl bei Veranstaltungen beschränkt:

  • Besucherinnen- und Besucherzahlen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen in geschlossenen Räumen werden auf 250 Personen beschränkt.
  • Besucherinnen- und Besucherzahlen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen im Freien werden auf 1.000 Personen beschränkt.

Bei nicht zugewiesenen Plätzen gelten die bundesweiten Regelungen.

Sportveranstaltungen (Orange und Rot)

Bis auf zwei Ausnahmen (Angehörige von Minderjährigen; bundesweiter oder internationaler Bewerb, der speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegt) sind bei Sportveranstaltungen keine Zuschauer erlaubt.

Weitere Informationen