Die letzte COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 2.11.2020 hat neuerlich Einschränkungen mit sich gebracht, dies betrifft unter anderem auch junge Menschen, vor allem im Ausbildungsbereich bis hin zum Freizeitbereich.

Ausnahmeregelung für mobile Jugendarbeit


Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat deshalb eine Ausnahmeregelung für die Offene Jugendarbeit erwirkt, sodass Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit auch während dem aktuellen Lockdown ihrer Tätigkeit nachgehen können. Die MitarbeiterInnen von Streetwork Pielachtal sind weiterhin in den Gemeinden Obergrafendorf, Weinburg, Hofstetten-Grünau, Rabenstein an der Pielach sowie Kirchberg an der Pielach unterwegs. „Unsere Arbeit erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der involvierten Ministerien sowie dem Land Niederösterreich, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe.“ erklärt Einrichtungsleiterin Barbara Rieder und ergänzt „Gerade jetzt ist es wichtig den Kontakt zu den jungen Menschen zu halten, ein offenes Ohr für ihre Anliegen und Bedürfnisse zu haben, denn nur so können wir unterstützend, aufklärend und präventiv wirken in dieser bewegenden und bewegten Zeit.“ Themen, die junge Menschen gerade beschäftigen sind vor allem der Lockdown Nr. 2, Ausbildung und Zukunftsperspektiven sowie jüngst auch der Anschlag in Wien.

Informationen und Fragen unter www.streetwork-pielachtal.at oder 0699/114808 25 (Einrichtungsleiterin Barbara Rieder).

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